Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma:

 

B&M Maschinenbau GmbH

Badenstedter Str. 46A, Eingang 1

30453 Hannover

 

Anwendung

Allen Angeboten und Bestellungen liegen nachstehende Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung durch den Käufer oder durch Annahme der Lieferung als anerkannt. Dieses Dokument kann zu jeder Zeit online oder zu den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der B&M Maschinenbau GmbH eingesehen werden.

Sämtliche Bedingungen des Käufers, die wir nicht schriftlich bestätigen, sind für uns auch dann unverbindlich wenn wir Ihnen nicht schriftlich widersprechen. Stillschweigen auf unsere Bedingungen oder Entgegennahme unserer Lieferungen gelten als Genehmigung unserer Bedingungen.

 

Angebote und Bestellungen

Alle Angebote sind freibleibend. Bestellungen werden erst durch Auftragsbestätigungen verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Bei einer Auftragsstornierung sind wir berechtigt, 20% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Alle schon geleisteten Arbeiten an dem stornierten Auftrag werden nach Aufwand zusätzlich abgerechnet. Betragen die geleisteten Arbeiten mehr als 66% des Auftragsvolumens, so entfallen die zusätzlichen 20%.

Eingesandte Muster, Daten sowie Zeichnungen werden nur einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt und nur nach schriftlicher Aufforderung zurückgesandt. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser Unterlagen besteht nicht.

 

Preisstellung

Die in einem Angebot angegebenen Preise sind Richtpreise und können bis zu 10% unter oder über den endgültigen Preisen liegen. Sollte sich während der Auftragserfüllung herausstellen, dass sich der angebotene Preis, mehr als oben angegeben, ändert , muss ein Nachtragsangebot erstellt, und dieses schriftlich bestätigt werden.

Die angegebenen Preise gelten netto ab Werk exklusive Verpackung, Lieferkosten und gesetzl. Mehrwertsteuer. Inzwischen eingetretene Verteuerungen bei Zulieferern oder Preissenkungen werden berücksichtigt.

 

Lieferzeit

Die im Angebot angegebene Lieferzeit gilt ab dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und/oder Bezahlung etwaiger Anzahlungen. Diese Lieferzeit wird nach bestem Ermessen kalkuliert, ist aber unverbindlich. Bei nachträglicher Änderung am Auftragsvolumen verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.

Ist eine Lieferung im Verzug, so ist unter allen Umständen eine vom Auftraggeber entsprechende Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens 2 Wochen, bei fertig gestellter Ware mindestens 5 Werktage. Ein Haftungsanspruch wegen nicht eingehaltener Lieferfristen wird grundsätzlich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

 

Rücktrittsrecht

Entstehen nach Vertragsabschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Käufers so kann die Leistung oder die Lieferung verweigert werden, bis die Zahlung oder eine Sicherheit für die Zahlung gewährleistet ist.

 

Zahlungsbedingungen

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu erfolgen.

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu

zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet.

Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch Lagerkosten oder ähnliches bleibt vorbehalten.

 

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen (bis zu 10%) wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

Im Falle der Lieferung ganzer Anlagen im Rahmen eines Werkvertrages gilt ergänzend folgendes: Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug auf unser bezeichnetes Konto wie folgt zu leisten:

 

 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung,

 

 1/3 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, 

 

der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang.

 

Fertiggestellte Produkte oder Dienstleistungen an vom Käufer beigestellten Waren sind nach Fertigstellung spätestens innerhalb von 8 Tagen abzuholen. Müssen die Gegenstände bei uns gelagert werden, behalten wir uns eine angemessene Miete für die verbrauchte Flächeneinheit vor.  

 

Für die Honorierung von Projektleistungen gilt folgendes:

Die Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Stundensätzen. Stundenzettel werden von uns geführt und dem Kunden auf Verlangen vorgelegt. Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, als netto EURO, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Eigentumsvorbehalt

 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, aller uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei Zahlungen mit Wechsel/ Scheck oder Wechsel erlischt unser Eigentumsvorbehalt erst nach endgültiger Einlösung dieser Papiere.

 

Haftung bei Mängeln

Für Lebensdauer und/oder Leistung des Endproduktes, das aufgrund unserer technischen Dokumentation/Produktion entsteht, kann keine Garantie übernommen werden. Die technische Dokumentation bezieht sich auf Erstellung und Lieferung von Daten/ Zeichnungen/ Skizzen/ Bildern/ NC- Programme/ Schaltplänen/ Software. Die technische Produktion bezieht sich auf Erstellung und Lieferung von Prototypen/ Prototypenwerkzeuge/ Formwerkzeuge/ Spritzgussteile/ Druckgussteile/ Stanz-, Zieh-, Drückteile/ Mess- und Prüfvorrichtungen/ Kaliber/ Gesenke/ Elektroden/ Drehteile/ Frästeile/3D gedruckte Teile.

Gelieferte Ware ist sofort bei Erhalt zu überprüfen. Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen angezeigt werden. Anschließend findet keine Mängelhaftung mehr statt. Berechtigte Mängel werden schnellstens behoben. Hierzu ist jedoch eine angemessene Nachfrist zu setzen.

Werden Eingriffe oder Änderungen an der Lieferung, gleich welcher Art, ohne unsere Einwilligung vorgenommen, befreit uns diese von unseren Garantie und Gewährleistungsverpflichtungen. Eine Haftung für Folgeschäden, die durch die Benutzung unserer technischen Dokumentationen/Produkten entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Fehlern und Mängeln in unseren technischen Dokumentationen (masslich und konstruktiv), Produktionen (masslich) besteht ein Ersatzanspruch nur auf Lieferung neuer berichtigter Dokumentationen/Produktionen. Produkte/Dokumentationen sind grundsätzlich vom Kunden auf Ihre Eignung und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Bei Mängeln, die auf fehlerhafte Vorgaben/Dokumentationen des Käufers zurückzuführen sind, entsteht kein Ersatzanspruch. Weitergehende Forderungen sind nicht zulässig.

Mängel aufgrund fehlerhafter Materialbeistellungen durch den Käufer entbinden uns von jeglicher Mängelhaftung. Eventuell entstandene Schäden oder Zusatzkosten sind vom Käufer zu tragen.

 

Schutzrechte

Der Käufer übernimmt die Gewähr, dass bei Übergabe von zum Angebot oder Auftrag gehörenden Daten, Zeichnungen oder Muster die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Das Urheberrecht für alle von uns erstellten technischen Dokumentationen verbleibt mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen bei uns. Eine Weiterverwendung dieser Dokumentation ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, uns überlassen. Unsere technischen Dokumentationen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden.

 

Für Dienstleistungen mit gesondert vereinbartem Entwicklungsauftrag gilt obiges, solange keine gesonderte schriftliche Vereinbarung bezüglich der Schutzrechte getroffen wurde.

 

Höhere Gewalt

Transportstörungen, Produktionsunterbrechungen, Materialmangel und Mangel an Arbeitskräften, sowie alle anderen Maßnahmen, die nicht von uns zu vertreten sind, und die die fristgerechte Fertigstellung und Lieferung erheblich beeinträchtigen, berechtigen uns zu einer Verlängerung der Lieferfrist. Bei länger andauernden Störungen können Käufer und Verkäufer den Vertrag revidieren, wenn Käufer und Verkäufer nach einer angemessenen Frist den Vertrag ordnungsgemäß revidieren. Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

 Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Hannover (Deutschland).

Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht.

 

B&M Maschinenbau GmbH

Geschäftsführer: Oliver Baum

Badenstedter Str. 46A, Eingang 1

30453 Hannover

HRB 208308, Amtsgericht Hannover

 

Tel.: 0511/76819955